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Handwerkerrechnungen absetzen und Steuern sparen

Seit dem 1. Januar 2006 können die Kosten für Handwerkerleistungen von der Steuerschuld abgezogen werden


Das Finanzamt erstattet zukünftig bis zu 600 Euro für "Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen" in Haus und Wohnung. Das können sein: Reinigungen, Lackieren von Heizkörper oder Fensterrahmen, Ausbesserungen an Fensterrahmen oder Wänden, Pflegen eines Garten, Streichen oder Tapezieren der Innenwände.

Berechtigt für das Absetzen der Kosten sind sowohl Eigentümer als auch Mieter. Voraussetzungen ist eine Handwerkerrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und separat angesetzten Arbeitskosten. Da auch die anteilige Mehrwertsteuer begünstigt ist, sollte sie getrennt nach Arbeitskosten und sonstigen Kosten ausgewiesen werden.

Bemessungsgrundlage für den Abzugsbetrag sind die Arbeitskosten. Diese können bis max. 3.000 Euro angesetzt werden. 20 % dieser Kosten können abgezogen werden, d. h. max. 600 Euro.




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